Prof. Dr. Gunter Hoffmann
Rechtsanwalt und Steuerberater in Düsseldorf
In meiner über dreißigjährigen Praxis habe ich gelernt, dass die Tätigkeit als Rechtsanwalt und Steuerberater sich nicht in der Kenntnis und Anwendung der gesetzlichen Vorschriften erschöpft. Erst recht ist die Tätigkeit nicht damit getan, dem Mandanten zu sagen, was alles „nicht geht“. Beratertätigkeit muss vielmehr immer sehr kreativ sein, muss auch wirtschaftliche und psychologische Aspekte beachten, die Lage des Mandanten voll erfassen und den Mandanten bei der Suche nach der besten Lösung in das Zentrum stellen.
Leistungen im Überblick
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht im weiteren Sinne ist das Recht der Unternehmen untereinander und das Recht der zugehörigen Rechtsbeziehungen zu ihren Mitarbeitern wie auch zu den staatlichen Einrichtungen. Im engeren Sinne ist es das Privatrecht, welches nicht in Spezialgebieten (wie z.B. dem Gesellschaftsrecht) enthalten ist. Mit diesem Verständnis geht es also insbesondere um das allgemeine Handelsrecht, das Recht des Unternehmenskaufs, das Recht der Vertragsgestaltung (insbes. nationale und internationale Lieferverträge), Beratung außergerichtlich und vor Gericht, Durchsetzung von Rechtsansprüchen (einschließlich Vertretung in Insolvenzverfahren), das Recht „rund um Grundstücke“ usw.
Tätigkeiten sind hier unter anderem:
- Handelsverträge national / international
- Insolvenzverfahren
- Unternehmenskäufe
- Schiedsverfahren
Gesellschaftsrecht
Das Gesellschaftsrecht ist zunächst einmal das Recht aller existierenden Gesellschaftsformen, also das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften. Zu den Personengesellschaften gehören die GbR als Urform sowie die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft, aber auch Varianten davon, insbesondere die im Gesetz gar nicht geregelte, aber im Gewohnheitsrecht anerkannte GmbH & Co. KG. Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbesondere die GmbH (einschließlich der Unternehmergesellschaft UG) wie auch die Aktiengesellschaft als Hauptformen, auch hier gibt es noch einige weniger praxisrelevante Varianten. Diese Gesellschaften weisen oft Konflikte im Innen- und Außenbereich auf, im Innenbereich können dies z.B. Streitigkeiten unter Gesellschaftern sein oder zwischen Gesellschaftern und Organen oder aber unter diesen Organen. Im Außenbereich kann es naturgemäß auch zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaften oder ihren Organen einerseits und Dritten andererseits kommen. All diese unterschiedlichen Streitebenen machen das Gesellschaftsrecht sehr vielgestaltig. „Ganz nebenbei“ spielt die jeweilige Gesellschaftsform auch noch eine entscheidende Rolle im Steuerrecht.
Tätigkeiten sind hier unter anderem:
- Gründung von Gesellschaften aller Art
- Auflösung von Gesellschaften aller Art
- Umwandlungen von Gesellschaften aller Art
- Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Geschäftsführern
Steuerrecht
Das Steuerrecht spielt in fast alle anderen Rechtsgebiete hinein, insbesondere wenn es um typische wirtschaftsrechtliche Fragestellungen geht. Bei einer Steuerlast von teilweise über 50% für Einzelpersonen und rund 30% für Kapitalgesellschaften sind die Gestaltungs- und Handlungsspielräume groß und geben Anlass für eine bestmögliche Beratung. Steuern senken die Rendite und engen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit immer ein. Es gibt daher keinen Grund, dem Staat mehr Steuern zu zahlen, als dieser es selbst in seinen Gesetzen festlegt.
Tätigkeiten sind hier unter anderem:
- Begleitung von Betriebsprüfungen
- Haftung für Steuerverbindlichkeiten für Geschäftsführer
- Streifragen bei USt, KSt, ESt, AO
- Einsprüche und Klagen gegen Steuerbescheide
- Steuererklärungen
- Internationales Steuerrecht
Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Das Steuerstrafrecht folgt teilweise anderen Regeln, als das „normale“ Strafrecht. Der größte Unterschied ergibt sich daraus, dass die Frage, ob, wann oder in welcher Höhe überhaupt eine Steuerhinterziehung vorliegt, häufig nicht klar beantwortet werden kann. Dies hat seinen Grund in der hohen Komplexität des Steuerrechts. Diese Komplexität ergibt sich u.a. aus der Vielzahl der steuererhebenden staatlichen Ebenen (Europäische Union, Bund, Länder, Gemeinden), aber auch aus der wechselseitigen Abhängigkeit von Besteuerungsfaktoren. Ohne tiefe Kenntnis des Steuerrechts können hier Aussagen praktisch nicht sicher getroffen werden, was die Doppelqualifikation des Beraters als Rechtsanwalt und Steuerberater in der Praxis zwingend notwendig macht, die dem Berater auch einen Vorsprung an Know-how ggü. den Justizbehörden ermöglicht. Da Steuerdelikte oft auch gleichzeitig z.B. Untreuehandlungen, Bilanzdelikte, Betrugshandlungen usw. darstellen, spielt das Steuerstrafrecht auch direkt in das Wirtschaftsstrafrecht (white collar crimes) hinein.
Tätigkeiten sind hier unter anderem:
- Vertretung vor Finanzämtern
- Vertretung vor Gericht
- Selbstanzeige
- GWG-Verfahren
- Faktische Geschäftsführung