Gesellschaftsrecht
Rechtsanwalt und Steuerberater
Das Gesellschaftsrecht ist das Recht der Gesellschaften und aller hier relevanten Beteiligten. Zu den Personengesellschaften gehören insbes. die GbR als Urform sowie die Offene Handelsgesellschaft und die Kommanditgesellschaft sowie die GmbH & Co. KG. Zu den Kapitalgesellschaften gehören insbes. die GmbH (einschließlich der Unternehmergesellschaft UG) wie auch die Aktiengesellschaft. Diese Gesellschaften weisen oft Konflikte im Innen- und Außenbereich auf, im Innenbereich können dies z.B. Streitigkeiten unter Gesellschaftern sein oder zwischen Gesellschaftern und Organen oder aber unter diesen Organen. Im Außenbereich kann es naturgemäß auch zu Streitigkeiten zwischen den Gesellschaften oder ihren Organen einerseits und Dritten andererseits kommen. All diese unterschiedlichen Streitebenen machen das Gesellschaftsrecht sehr vielgestaltig. „Ganz nebenbei“ spielt die jeweilige Gesellschaftsform auch noch eine entscheidende Rolle im Steuerrecht.
Inhaltsverzeichnis Leitfaden
Unsere anwaltlichen Tätigkeiten sind hier unter anderem:
- 1. Gründung von Gesellschaften aller Art
- 2. Auflösung von Gesellschaften aller Art
- 3. Umwandlungen von Gesellschaften aller Art
- 4. Streitigkeiten unter Gesellschaftern
- 5. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Managern
- 6. Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Gesellschafterstreit
1. Gründung von Gesellschaften aller Art
Wir beraten bei der Gründung von Personen und Kapitalgesellschaften. Dies umfasst die Beratung bei und die Fertigung von Gesellschaftsverträgen und, soweit erforderlich, die Eintragung in Registern (Handelsregister, Gesellschaftsregister, Grundbuchämter usw.) und bei der Durchführung von Notar- und Bankterminen sowie Einholung von ggf. erforderlichen staatlichen Genehmigungen im Vorfeld. Begleitend gehört hierzu auch eine steuerliche Beratung mit der Zielsetzung einer steuerlichen Optimierung.
2. Auflösung von Gesellschaften aller Art
Wenn eine Gesellschaft nicht mehr benötigt wird, kann eine Auflösung erforderlich werden. Dies u.a. dann, wenn ein Verkauf oder eine Verschmelzung als Alternativen ausscheiden. Insbesondere die Beendigung der finanziellen Beziehungen (Bezahlung aller Gläubiger, Realisierung aller Forderungen, Auflösung aller laufenden Verträge) kann hier hohe Anforderungen an die Beteiligten stellen. Wir beraten hier bei allen erforderlichen Schritten bis zur abschließenden Beendigung der Gesellschaft.
3. Umwandlungen von Gesellschaften aller Art
Das Umwandlungsgesetz stellt eine Fülle von Möglichkeiten zur Verfügung, um Gesellschaften aufzulösen, ihr Vermögen aber auf eine andere Gesellschaft zu übertragen, aus mehreren vorhandenen Gesellschaften eine neue zu Formen oder umgekehrt aus einer Gesellschaft mehrere zu bilden. Genauso können Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften verwandelt werden oder umgekehrt. Dies alles, ohne unnötige Steuern zu provozieren, indem die vorhandenen Bilanzwerte ohne Gewinnrealisierung übernommen werden können. Hierdurch ist eine laufende Anpassung an die Ziele des Unternehmens bzw. der Unternehmensinhaber oder Unternehmensgruppen möglich.
4. Streitigkeiten unter Gesellschaftern
Die anfänglich gemeinsamen Ziele der Gesellschafter, die zur Gründung der Gesellschaft oder zur Beteiligung an einer bereits bestehenden Gesellschaft geführt haben, können sich im Verlauf der Zeit ändern. Ursache hierfür können sein veränderte Lebens- oder Berufsbedingungen (Krankheit, Scheidung, Insolvenz) oder schlicht ein Auseinanderentwickeln der Lebenswege. In der Folge kommt es zu Konflikten (oft in der Form des „Lästigen Gesellschafters“), die manchmal durch einen Interessenausgleich, manchmal aber auch nur durch das Ausscheiden eines oder mehrerer Gesellschafter aus der Gesellschaft oder sogar die Auflösung der Gesellschaft insgesamt beseitigt werden können. Wir beraten hier bis zur Wiederherstellung des Gesellschaftsfriedens bzw. bis zur Auflösung aller Probleme des mandatierenden Gesellschafters.
5. Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern und Managern
Zu einem Streit zwischen den Gesellschaftern und dem Manager (Geschäftsführer der GmbH oder Vorstand der AG) kann es kommen, wenn entweder die Gesellschafter einen Manager nicht mehr für geeignet halten, die Gesellschaft wunschgemäß zu führen, oder wenn der Manager der Ansicht ist, dass die Gesellschafter ihn nicht ausreichend bei der Führung des Unternehmens unterstützen. Speziell im Vorfeld einer Unternehmenskrise oder in einer Insolvenzsituation brechen solche Konflikte oft auf. Wir beraten sowohl auf der Gesellschafter- als auch auf der Managerseite von der anfänglichen Konfliktsituation bis endgültigen Auflösung aller Problemlagen.
6. Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Gesellschaftsrecht, Gesellschaftsgründung, Gesellschafterstreit
Ein Klick genügt, um Antworten auf zentrale Fragen zum Gesellschaftsrecht, zur Gründung von Gesellschaften und zu Gesellschafterstreitigkeiten zu erhalten.