Gründung von Gesellschaften aller Arten
Für jede Situation die passende Gesellschaft
Zu Beginn der Gründung einer Gesellschaft stellt sich die Frage nach der „richtigen“ Rechtsform, also der Rechtsform, die für das geplante Ziel und die gegebenen Ausgangsbedingungen die beste Umsetzung bietet. Grundsätzlich ist zu unterscheiden zwischen Kapitalgesellschaften (GmbH, UG und Aktiengesellschaft; kaum relevant ist die KG auf Aktien) einerseits und Personengesellschaften (GbR, oHG, KG einschließlich GmbH & Co. KG, PartG) andererseits. Die Wahl ist abhängig von der Frage, ob eine Haftungsbegrenzung gewünscht ist, welche steuerlichen Möglichkeiten gewünscht sind, welches operative Ziel angestrebt wird usw. Die Wahl der Rechtsform hat auch unmittelbare finanzielle Konsequenzen, etwa beim Stammkapital: Die „Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)“, kurz: UG, benötigt hierfür nur 1 €, die GmbH mindestens 25.000 € und die Aktiengesellschaft (AG) mindestens 100.000 €. Auch die laufenden Kosten sind unterschiedlich; so sind etwa Gesellschafterversammlungen bei der Aktiengesellschaft stark formalisiert, bei den anderen Gesellschaften hingegen nicht. Umgekehrt können GmbH-Anteile nur mit Notarvertrag übertragen werden, bei allen anderen Gesellschaftsanteilen (auch bei der AG) kann dies formlos erfolgen.
Inhaltsverzeichnis Leitfaden
Häufig werden wir in folgenden Bereichen von unseren Mandanten beauftragt:
- 1. Anfertigung der notwendigen Verträge: Gesellschaftsvertrag & Geschäftsführervertrag
- 2. Begleitung von Notarterminen
- 3. Begleitung der Eintragung im Handelsregister oder Gesellschaftsregister (GbR)
- 4. Gesellschafterversammlungen
- 5. Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
- 6. Einholung etwaig erforderlicher Genehmigungen
- 7. Finanzierung
- 8. Beginn der operativen Tätigkeit: Weitere Verträge, ggf. erste Außenkonflikte, Steuerberatung
- 9. Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Gründung von Gesellschaften aller Arten
1. Anfertigung der notwendigen Verträge: Gesellschaftsvertrag & Geschäftsführervertrag
Jede neue Gesellschaft benötigt grundlegende Dokumente wie den Gesellschaftsvertrag und Verträge für das Management; hinzu können weitere zentrale Verträge kommen, wie z.B. Franchise-Verträge, Mietverträge usw. Diese Verträge sind vielfach formlos zulässig, jedoch ist hier die Einhaltung der Schriftform dringend zu empfehlen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden bzw. Klarheit hierfür zu schaffen. Die Verträge müssen Mindestinhalte aufweisen (für die GmbH sind die Mindestinhalte des Gesellschaftsvertrages etwa in einem gesetzlichen Mustervertrag niedergelegt, für Geschäftsführerverträge muss mindestens die Person des Geschäftsführers und dessen Vergütung festgelegt werden), jedoch empfiehlt es sich, die in diesen Bereich entstandenen „Standards“ zu berücksichtigen, da es immer wieder ähnliche Streitfragen oder Probleme gibt, die auf diese Weise minimiert werden können. Die anzufertigenden Dokumente können auch bei einer Betriebsprüfung von entscheidender Bedeutung sein, da die Finanzämter für die Frage, wie der eine oder andere steuerliche Sachverhalt zu bewerten ist, gerade auch auf diese Dokumente zurückgreifen. Auch deswegen zahlt sich Professionalität und Genauigkeit, die von Anfang an eingehalten wird, immer aus.
2. Begleitung von Notarterminen
Die GmbH kann nur über einen Notar gegründet und Anteile an der GmbH können nur über einen Notar verkauft / erworben werden. Schließlich müssen auch alle Anmeldungen zum Handelsregister, soweit diese erforderlich sind, über einen Notar erfolgen. Wir arbeiten laufend mit Notariaten zusammen, so dass wir auch entsprechende Notartermine für unsere Mandanten planen und durchführen können. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Gestaltung von maßgeschneiderten Gesellschaftsverträgen und Geschäftsführerverträgen im Vorfeld der Notartermine. Gleichzeitig stehen wir für eine umfassende rechtliche und steuerliche Beratung zur Orientierung unserer Mandanten im Vorfeld der Notartermine und danach zur Verfügung.
3. Begleitung der Eintragung im Handelsregister oder Gesellschaftsregister (GbR)
Das Handelsregister kann Rückfragen haben, die vor der Eintragung zu klären sind. Dies können u.a. sein der Firmenname der Gesellschaft, die Kapitalaufbringung bei sog. Sachgründungen, Fragen zu Vertretungsregelungen usw. Hier unterstützen wir unsere Mandanten zügig und effizient, so dass nicht unnötig Zeit verloren geht. Zeit ist Geld, gerade während einer Gesellschaftsgründung, da die Gesellschafter typischerweise schon auf die Eintragung der neuen Gesellschaft „warten“, um operativ starten zu können. Hier können wir auch eine vorgezogene operative Tätigkeit der Gesellschaft in der Form der sog. „Vor-GmbH“ begleiten, so dass die Warteperiode bis zur Eintragung minimiert wird, denn tatsächlich muss nicht „blind“ auf die Eintragung gewartet werden.
4. Gesellschafterversammlungen
Die Gesellschafterversammlung ist neben dem oder den Geschäftsführern das zweite Organ der GmbH. Die Gesellschafterversammlung schließt die Anstellungsverträge mit den Geschäftsführern und Prokuristen und beschließt die grundlegenden Weichenstellungen für die operative Tätigkeit der GmbH. Gleiches gilt für die anderen Gesellschaftsformen. Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen sind für alle in der Gesellschaft (auch für die Geschäftsführer) verbindlich. Daher empfiehlt es sich, diese Versammlungen schriftlich zu protokollieren, damit später ein entsprechender Nachweis über gefasste Beschlüsse oder andere protokollierte Ereignisse (z.B. Willenserklärungen, Übergaben von Urkunden usw.) geführt werden kann.
5. Anmeldung beim Gewerbeamt und Finanzamt
Die Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit bedarf einer entsprechenden Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt der zuständigen Gemeinde. Gleiches gilt für die Anmeldung der Gesellschaft beim Finanzamt zusammen mit der Beantragung und Erteilung einer Steuernummer.
6. Einholung etwaig erforderlicher Genehmigungen
In bestimmten Gewerbezweigen ist eine besondere behördliche Genehmigung erforderlich. Häufig hat dies mit der Bescheinigung einer erforderlichen Zuverlässigkeit zu tun (z.B. die sog. Schankerlaubnis für den Betrieb einer Gaststätte, die Erlaubnis für ein Bewachungsgewerbe, für Finanzdienstleistungen, für den Betrieb einer Apotheke usw.). Hier unterstützen wir unsere Mandanten bis zur finalen Erteilung aller notwendigen Erlaubnisse.
7. Finanzierung
Vielfach benötigen neu gründete Gesellschaften eine externe Finanzierung durch eine Bank. Wir begleiten die notwendigen Vorbereitungen wie auch die eigentlichen Bankgespräche und stehen unseren Mandanten mit vielfältigen Leistungen zur Seite. Dies kann auch bedeuteten, dass wir die Finanzplanung für unsere Mandanten aufstellen, sie gegenüber der Bankenseite vorstellen und anschließend im Rahmen der Umsetzung deren Einhaltung für unsere Mandanten kontrollieren.
8. Beginn der operativen Tätigkeit: Weitere Verträge, ggf. erste Außenkonflikte, Steuerberatung
Wenn alle vorangegangenen Schritte abgeschlossen sind, manchmal aber auch schon vorher, beginnt die operative Tätigkeit. Hier müssen dann vielfach für die Geschäftsführung Verträge ausgearbeitet werden, erste Konflikte mit externen Stellen oder Geschäftspartnern geregelt werden, erste Steuerberatungsleistungen (Umsatzsteuervoranmeldungen, Lohnsteueranmeldungen, Begleitung von Steuervorauszahlungen usw.) erbracht werden, bis die neue Gesellschaft allmählich in den normalen Betriebsmodus findet.
9. Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Gründung von Gesellschaften aller Arten
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