Wirtschaftsrecht
Rechtsanwalt und Steuerberater für Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist ein Mischgebiet derjenigen rechtlichen Fragestellungen, mit denen Unternehmer und Unternehmen laufend zu tun haben. Neben den Spezialgebieten des Gesellschaftsrechts, des Steuerrechts und des Steuerstraf- / Wirtschaftsstrafrechts sind dies häufig Themenschwerpunkte wie etwa das Recht rund um Immobilien (Erwerb, Verwaltung und Belastung für die Unternehmensfinanzierung und Veräußerung), nationale und internationale Handelsverträge, die Nutzung fremder oder die Abwendung eigener Insolvenzverfahren, das Recht rund um Unternehmens- und Beteiligungskäufe sowie als Spezialmaterie Schiedsverfahren.
Inhaltsverzeichnis Leitfaden
Unsere anwaltlichen und steuerberatenden Tätigkeiten sind daher unter anderem:
1. Handelsverträge national / international
Ein großer Teil des Leistungsaustauschs auf nationaler wie auch internationaler Ebene erfolgt über Handelsverträge nach dem Handelsgesetzbuch bzw. auf internationaler Ebene oft auch über das UN-Kaufrecht. Die Entscheidung, welches Recht bei internationalen Handelsverträgen zur Anwendung kommt, fällt in der Rechtswahlklausel des betreffenden Vertrages oder, bei deren Fehlen, nach den internationalen gewohnheitsrechtlichen Regeln hierzu (für die Europäische Union in der Rom I-Verordnung). Sowohl das deutsche Kaufmannsrecht als auch der Kauf nach den Regeln des UN-Kaufrechts stellt spezifische Anforderungen, nicht zuletzt auch an die steuerliche und fremdsprachliche Kompetenz des Beraters.
2. Insolvenzverfahren
Das Insolvenzrecht ist für ein Unternehmen in zweierlei Hinsicht interessant. Einerseits kann es in einer eigenen Insolvenzsituation die Möglichkeit der eigenen Sanierung z.B. durch einen Gläubigerverzicht, bieten, andererseits kann es in einem fremden Insolvenzverfahren günstige Geschäftsmöglichkeiten für punktuelle Käufe geben. Für den Berater ist es wichtig, die sich hier ergebenden Möglichkeiten zu kennen, genauso wie auch die Abläufe im Insolvenzverfahren, woraus sich zu unterschiedlichen Zeitpunkten geschäftliche Gelegenheiten ergeben können. Die Arbeitsweise des Insolvenzverwalters zu kennen, ist dabei von großem Vorteil.
3. Unternehmenskäufe
Zu den Unternehmenskäufen kann man den Erwerb der vollständigen Einheit, als Anteilskauf oder sog. Asset Deal, rechnen wie auch den Erwerb von Beteiligungen (etwa als GmbH-Anteil) oder Teilbetrieben oder sogar den Erwerb von einzelnen relevanten Wirtschaftsgütern aus der Bilanz heraus (z.B. eines Grundstücks oder anderer wichtiger Werte). Es kann sich schließlich auch um den Einstieg eines Investors in das bestehende Unternehmen handeln. Nicht immer sind alle Varianten des Kaufs gleich vorzugswürdig oder anwendbar. Dabei kann eine Rolle spielen, wie das Verhältnis der Parteien untereinander ist, wie die spezifische Marktsituation ist oder auch die gesamtwirtschaftliche Lage mit jeweiligen Finanzierungsmöglichkeiten. Psychologie, Bonität, Wettbewerbssituation usw. können entscheidende Auswirkung auf den zu wählenden Weg haben. Dies alles muss zu einem solide gefertigten Kaufvertrag hinzukommen.
4. Schiedsverfahren
Schiedsverfahren haben gegenüber den Gerichtsverfahren vor den staatlichen Gerichten einige wichtige Vorteile: Schiedsverfahren sind schnell, diskret und werden von kompetenten Fachleuten geführt. Dadurch sind sie am Ende auch wesentlich kostengünstiger als die langwierigen, sich oft über viele Instanzen und Jahre hinschleppenden staatlichen Gerichtsverfahren. Zeit ist Geld, gerade bei Streitigkeiten, die sich für Schiedsverfahren eignen. Dies sind insbesondere solche Streitigkeiten, wo es von vornherein um reine „Geldfragen“ geht wie etwa eine Kaufpreisminderung, eine Vertragsrückabwicklung oder einen Schadensersatz. Wir wirken sowohl als von einer Partei benannter Prozessvertreter als auch als Teil des Spruchkörpers (des „Schiedsgerichts“) in solchen Verfahren mit und haben aufgrund unserer breiten Expertise im Wirtschaftsrecht immer wieder sehr gute Resultate erzielt.
5. Häufig gestellte Fragen (FAQ) – Wirtschaftsrecht
Ein Klick genügt, um Antworten auf zentrale Fragen zum Wirtschaftsrecht und unseren wirtschaftsrechtlichen Beratungsschwerpunkten zu erhalten.